Geistungeheuer-Avatar-Zähmerin Lara
(Diese Karte wird immer als „Geistungeheuer-Zähmer“-Karte behandelt.) Du kannst nur einmal pro Spielzug eine oder mehr „Geistungeheuer-Avatar-Zähmerin Lara“ als Spezialbeschwörung beschwören. Du kannst diese Karte abwerfen; sofort nachdem dieser Effekt aufgelöst wurde, beschwöre 1 „Geistungeheuer“-Monster als Normalbeschwörung von deiner Hand. Falls ein oder mehr „Geistungeheuer“-Karten, die du kontrollierst, durch Kampf oder einen Karteneffekt zerstört würden, kannst du stattdessen diese Karte von deiner Spielfeldseite oder deinem Friedhof verbannen. Falls diese Karte verbannt wird: Du kannst 1 „Geistungeheuer“-Monster als Spezialbeschwörung von deinem Deck beschwören, außer „Geistungeheuer-Avatar-Zähmerin Lara“. Du kannst jeden Effekt von „Geistungeheuer-Avatar-Zähmerin Lara“ nur einmal pro Spielzug verwenden.